Vater fährt mit Kind auf E-Scooter durch Rotlicht – „Anschauungsobjekt“ ebenfalls ohne gültige Versicherung
Zwei E-Scooter-Fahrer fielen an der Kreuzung Dorstener Straße/Zechenstraße auf – bei einem sollte ein Kennzeichen als Anschauungsobjekt dienen, war aber selbst ungültig
- 06.09.2026 um 08:35
- Bochum
Eine ungewöhnliche Verkehrskontrolle hat sich am Dienstagmittag, 1. September, an der Kreuzung Dorstener Straße/Zechenstraße in Bochum ereignet. Polizeibeamte stoppten gegen 12 Uhr einen E-Scooter, der auf dem in diesem Bereich auf der Fahrbahn verlaufenden Radweg in Richtung Herne unterwegs war. Am Lenker stand ein 46-jähriger Mann aus Bochum, vor ihm hielt sich sein dreijähriges Kind an der Lenkstange fest.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem hatte der Mann zuvor eine bereits seit geraumer Zeit auf Rot stehende Ampel überfahren. Zu einem Unfall kam es nicht. Der 46-Jährige gab an, sein Kind habe unbedingt mitfahren wollen. Die rote Ampel habe er nicht bemerkt, von der Versicherungspflicht für den erst am Vortag gekauften Roller habe er nichts gewusst.
Um dem Mann ein gültiges Versicherungskennzeichen zu zeigen, hielten die Beamten nach einem geeigneten Beispiel Ausschau. Kurz darauf näherte sich ein 36-jähriger Mann aus Herne auf einem weiteren E-Scooter – allerdings als Geisterfahrer auf dem für die Gegenrichtung vorgesehenen Radweg, bekleidet mit Jogginganzug und Badelatschen.
Auch bei ihm ergab die Kontrolle Auffälligkeiten: Das am Roller angebrachte blaue Kennzeichen galt nur für das Versicherungsjahr 2024/2025 und war damit abgelaufen. Zudem hatte es ursprünglich nie zu diesem Fahrzeug gehört. Der polizeibekannte 36-Jährige räumte ein, das Kennzeichen von seinem alten Roller abgelöst und auf den aktuellen geklebt zu haben.
Beide Männer mussten ihre E-Scooter im Anschluss schieben und ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Gegen den 46-jährigen Vater wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Gegen den 36-Jährigen aus Herne wird ebenfalls wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch ermittelt. Hinzu kommen die jeweils festgestellten Verkehrsverstöße. Alkohol war bei keinem der beiden Männer im Spiel.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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