Stadt Bochum erinnert an Fütterungsverbot für Gänse und Wasservögel
Verstöße gegen das Fütterungsverbot gelten als Ordnungswidrigkeit – Umwelt- und Grünflächenamt warnt vor Folgen für Tiere und Parkanlagen
- 01.09.2026 um 17:10
- Bochum
Die Stadt Bochum weist erneut darauf hin, dass das Füttern von Gänsen und anderen Wasservögeln im Stadtgebiet nicht erlaubt ist. Verstöße gegen das Fütterungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden. Die Stadt setzt jedoch vor allem auf die Einsicht der Parkbesucherinnen und Parkbesucher, um die Lebensqualität in den Bochumer Grünanlagen zu erhalten.
Viele Menschen füttern Gänse in der Annahme, den Tieren damit etwas Gutes zu tun. Tatsächlich kann dies erhebliche Auswirkungen auf Tierbestände, Umwelt und Aufenthaltsqualität in den Grünanlagen haben. Durch ein dauerhaftes und leicht verfügbares Nahrungsangebot werden insbesondere Kanada- und Nilgänse angezogen. Die Tiere halten sich dadurch verstärkt in Parks und an Gewässern auf und können sich in größerer Zahl ansiedeln.
„Gänse finden in unseren Parks und an den Gewässern ausreichend natürliche Nahrung. Zusätzliche Fütterungen sind weder notwendig noch hilfreich“, erläutert Philipp Heidt, Amtsleiter des Umwelt- und Grünflächenamtes. „Im Gegenteil: Sie fördern hohe Tierbestände, führen zu stärkeren Verschmutzungen und können die Konflikte zwischen Mensch und Tier verstärken. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, auf das Füttern konsequent zu verzichten.“
Mit zunehmenden Gänsebeständen steigt auch die Menge an Hinterlassenschaften auf Wegen, Liegewiesen, Spielplätzen und Uferbereichen. Das beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild der Parkanlagen, sondern kann auch die Nutzbarkeit von Erholungsflächen einschränken. Gleichzeitig steigt der Aufwand für Reinigung und Pflege. Futterreste können außerdem die Wasserqualität beeinträchtigen, da sie zusätzliche Nährstoffe in die Gewässer eintragen und so das ökologische Gleichgewicht belasten.
Die regelmäßige Fütterung erhöht zudem die Gefahr der Übertragung von Krankheiten, da sich die Tiere an bestimmten Stellen sammeln. Das ist in Zeiten mit erhöhtem Risiko für Geflügelpest besonders problematisch, aber auch Salmonellen, Parasiten und andere Krankheitserreger verbreiten sich auf diese Weise schneller in der Population. Dies kann auch die Entstehung neuer Erregervarianten mit unbekanntem Gefährdungspotenzial für Menschen fördern.
Für die Gänse selbst führt das Verfüttern von Lebensmitteln wie altem Backwerk oder energiereichem Mais häufig zu Fehlernährung. Diese Nahrungsmittel enthalten in der Regel zu viel Salz, Zucker und Kohlenhydrate. Dadurch kommt es zu Verdauungsstörungen, Mangelerscheinungen, Verfettung und Entwicklungsstörungen bei Jungvögeln.
Eine solche Entwicklungsstörung ist der sogenannte „Kippflügel“. Dabei stehen die Federn der Handschwingen sichtbar vom Körper ab, anstatt sich eng an den Körper anzulegen. Als Hauptursache gilt eine energiereiche und unausgewogene Ernährung, die in der Wachstumsphase der Jungvögel zu einer Missbildung am Flügelgelenk führt. Häufig ist diese Fehlstellung irreversibel, sodass die Tiere entweder flugunfähig sind oder zumindest stark beim Fliegen behindert werden.
Die Stadt Bochum appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, das bestehende Fütterungsverbot zu respektieren und Gänse sowie andere Wasservögel nicht zu füttern.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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