24. Juli 2026
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Bild: KI-generiertes Symbolbild

Dahlhauser Heide: Stellplätze und Wärmepumpen nun auch im Vorgarten erlaubt

Umsetzung des Bochumer Ratsbeschlusses: Änderungen für Bebauungsplan und Gestaltungssatzung

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Für die Siedlung Dahlhauser Heide im Stadtteil Bochum-Hordel gelten ab sofort neue planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Der Rat der Stadt Bochum hat am 10. Juli 2025 die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 sowie die Neuaufstellung der Gestaltungssatzung Nr. 482 G beschlossen. Die Änderungen sind inzwischen im Amtsblatt veröffentlicht und somit rechtswirksam.


Ziel der Neuerungen ist es, die gestalterischen Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im Bereich der Mobilität und Energieversorgung anzupassen. So dürfen künftig Stellplätze, Fahrradboxen, Ladestationen bzw. Wallboxen sowie Wärmepumpen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden – etwa in Vorgärten. Voraussetzung ist die Einhaltung definierter gestalterischer Vorgaben.


Zudem entfällt in der neuen Gestaltungssatzung eine Reihe bisheriger Detailregelungen, unter anderem zu Briefkästen, Außenleuchten, Hausnummern und Klingelanlagen, um die Anwendung für Eigentümerinnen und Eigentümer zu vereinfachen.


Mit den beschlossenen Änderungen soll einerseits der Gestaltwert der denkmalgeschützten Bergarbeitersiedlung erhalten bleiben, andererseits aber auch Berücksichtigung finden.


Weitere Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Ansprechpersonen sind auf der städtischen Homepage unter dem Stichwort „Dahlhauser Heide“ abrufbar.


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  • Quelle(n): Stadt Bochum

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.